Februar 2026

Veranstaltungen und Reservationen

  • 1.2.2026, 14-16 Uhr, Filmvisionierung „Aufräumen“, mit Lydia und Léa
  • 6.2.2026, 10-13h, fraum-Jahresbrief schreiben
  • 7.2.2026, ab 16h, Aufnahme Pandora’s Box
  • 8.2.2026, ab 17h, Feministischer Lookdown
  • 15.2.2026, ab 15 Uhr, Gesangsgruppe DziewuCHy
  • 19.2.2026, ab 18 Uhr, Free Nekane Buchprojekt
  • 22.2.2026, 16h, Archiv-Treffen Sündikat (siehe unten)
  • 28.2.2026, ab 18 Uhr reserviert für DziewuChy…

Dear Sündikat

Die queerfeministische Gruppe Sündikat ist Geschichte, und auch die Mailingliste existiert nicht mehr. Umso wichtiger ist es, die Pionier*innenarbeit, die Sündikat während über 10 Jahren in Zürich und darüber hinaus geleistet hat, zu würdigen.

Wir – einige frühere Aktivist*innen – möchten Materialien aus der Sündikat-Zeit sammeln und selbstbestimmt an einem Ort bündeln, an dem sie langfristig geschützt werden können. Die Entscheidung fiel auf das Schweizerische Sozialarchiv, weil dort seit Jahrzehnten Bewegungen dokumentiert werden, deren Stimmen sonst aus strukturellen Gründen unsichtbar blieben. Dazu gehören u. a. das Frauen- und Lesbenarchiv sowie das Schwulenarchiv. Im Sozialarchiv werden alle möglichen Formate gesammelt – Flyer, Fotos, Filme, Protokolle, Sticker, Poster, Pins, Notizen, digitale Daten etc. (keine grösseren Objekte).

Ob man überhaupt archivieren will, ist eine Grundsatzentscheidung. Wir finden: Ja, unbedingt! UND unter den richtigen Bedingungen.

Wenn wir unsere Sachen selbst ins Archiv bringen, können wir aktiv mitgestalten, was später als Geschichte sichtbar wird. Wir können Stimmen bewahren, Erfahrungen, Wissen und Strategien festhalten. Wir können unser kulturelles Erbe sichern und als Teil der Geschichte von Zürich setzen. Wir können ermöglichen, dass queere Geschichte vielstimmig erzählt werden kann.

Wichtig: Der Zugang zu personenbezogenem oder sensiblen Archivgut ist nach Schweizer Archivrecht klar geregelt. Insbesondere gelten Schutzfristen und datenschutzrechtliche Bestimmungen, die den Schutz der Privatsphäre sicherstellen. Einsicht in Unterlagen, die Rückschlüsse auf identifizierbare Personen zulassen, ist erst nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen möglich. (Schutzfrist für Personendaten: 50 Jahre, Verlängerung bei besonders sensiblen Daten möglich.) Jede Veröffentlichung von Materialien, in denen Personen erkennbar sind oder genannt werden, erfordert deren vorgängige Zustimmung. Wir können eigene Schutzfristen für besonders sensible Daten festlegen.

Hast du Material aus der Sündikats-Zeit, das du gerne ins Archiv geben möchtest?

Dann komm am Sonntag, 22. Februar, um 16 Uhr in die Fraum* (Mattengasse 27, 8004 Zürich) oder melde dich unter suendikat.archiv@gmail.com. Materialien kannst du am 22.2. mitbringen oder zu einem anderen Zeitpunkt dem Archivteam übergeben. 

Falls du bereit bist, in einem Interview deine Sicht auf die Geschichte weiterzugeben, schicke uns deine Kontaktdaten. Wir erstellen eine Liste mit möglichen Interviewpartner*innen.

Wir freuen uns und grüssen euch sündiglich

Bettina, Chris Moody Moonlight, Pascale